Allgemeine Geschäftsbedingungen Metropole Hotel GmbH, Betreiber des Hotels Schweiz München
Buchung
Einzelgäste können online, telefonisch, schriftlich, oder per Fax buchen. Bei online-Buchungen ist eine gültige Kreditkartennummer anzugeben; bitte beachten Sie aber, dass die Übernachtungspreise erst bei Anreise zu bezahlen sind, ggf. anfallende Stornogebühren werden der Kreditkarte belastet. Die online übermittelten Daten gelten als rechtsverbindlich. Für Gruppen (ab 8 Personen) ist eine schriftliche Buchung (Brief oder Fax) erforderlich.
Bezahlung
Alle Leistungen des Hotels sind bei Anreise in bar, mit EC, VISA, EURO-/MASTERCARD oder AMERICAN EXPRESS zu bezahlen.
Anzahlung
bei Gruppen ab 8 Personen und bei Buchungen ab einem Gesamtwert von € 500,00 ist eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Aufenthaltspreises auf unser Konto zu überweisen (zum Oktoberfest und zu anderen Großveranstaltungen in München 100% des Aufenthaltspreises). Diese muss 2 Wochen nach Erhalt der Buchungsbestätigung geleistet werden, bei kurzfristigeren Buchungen spätestens 2 Wochen vor Anreise. Ggf. anfallende Überweisungsgebühren gehen zu Lasten des Einzahlers.
Stornierung
Die Regelung für Stornierungen durch Einzelgästen richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Online getätigte Buchungen können innerhalb von 24 Stunden schriftlich widerrufen werden.
Gruppen melden dem HOTEL SCHWEIZ spätestens 1 Woche vor Anreise die endgültige Anzahl der Gäste. Bis zu 10% der ursprünglich gemeldeten Gäste können bis zu einer Woche vor Anreise kostenfrei abgemeldet werden. Darüber hinaus werden folgende Stornogebühren einbehalten bzw. erhoben: bei Stornierung mehr als 3 Monate vor Anreise: 50,00 € Bearbeitungsgebühr bei Stornierung weniger als 3 Monate vor Anreise: 25% des Aufenthaltspreises, weniger als 1 Monat vor Anreise: 50% des Aufenthaltspreises weniger als 7 Tage vor Anreise: 90% des Übernachtungspreises zzgl. 50% der Verpflegungskosten. Begründete Absagen durch das HOTEL SCHWEIZ gegenüber angemeldeten Gästen müssen mindestens 2 Wochen vor dem Anreisetag schriftlich erfolgen. Zum Oktoberfest und zu anderen Großveranstaltungen in München ist eine Stornierung nicht möglich. Bei Absage durch den Gast, bzw. Nichtanreise ist der volle Aufenthaltspreis zu bezahlen, abzüglich ersparter Aufwendungen (10-20% für Reinigung, Lebensmittel, etc.) bzw. abzüglich dem Erlös aus der Weitervermietung der abgesagten Zimmer.
Jugendgruppen / Schulklassen
Gruppen von Jugendlichen unter 18 Jahren können nur in Begleitung mindestens einer verantwortlichen, volljährigen Person aufgenommen werden. Die Begleitpersonen müssen im Haus übernachten.
Hausordnung
die Hausordnung ist Bestandteil der allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bei Verstößen gegen die Hausordnung ist das HOTEL SCHWEIZ berechtigt, den Beherbergungsvertrag fristlos zu kündigen. Für dadurch ggf. nicht in Anspruch genommene Leistungen werden Stornogebühren entsprechend der o.g. Stornoregelungen Regelungen fällig.
Haftung / Kaution
Wer Schäden am Gebäude oder Inventar verursacht, haftet dafür im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere auch Begleitpersonen und Veranstalter). Diebstahl und vorsätzliche Sachbeschädigung werden unverzüglich zur Anzeige gebracht. Bei Abreise von Gruppen wird eine Begehung der Zimmer durch das Hauspersonal durchgeführt. Ersatz für eventuelle Beschädigungen und für verlorengegangene Schlüssel wird in Rechnung gestellt und ist bei Abreise in bar zu bezahlen. Das HOTEL SCHWEIZ behält sich vor, von einzelnen Gästen, insbesondere von Gruppen eine Kaution in Höhe von € 50,00 pro Person zu fordern. Diese ist auf Verlangen sofort in bar zu bezahlen. Die Kaution wird bei Abreise in bar zurückerstattet, bzw. mit eventuellen Schadenersatzforderungen verrechnet. Für Schäden, die dem Gast entstehen, haftet das HOTEL SCHWEIZ nur, wenn der Schadensverursacher grob fahrlässig gehandelt hat. Für im Gepäckraum aufbewahrtes Gepäck, sowie für Kraftfahrzeuge und Fahrräder, die auf dem Gelände des HOTEL SCHWEIZ abgestellt werden, übernimmt das HOTEL SCHWEIZ keine Haftung.
Schlussbestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestandteile der vorliegenden Geschäftsbedingungen läßt die Wirksamkeit der übrigen Bestandteile unberührt.
München, 1. April 2008
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